
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Zentralverwaltung der quadral GmbH & Co. KG, 30419 Hannover, schriftlich bestätigt werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, welche auch mit Lieferschein verbunden werden kann. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform durch die Zentralverwaltung der quadral GmbH & Co. KG in Hannover. Das Ausbleiben richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung wird von uns unverzüglich dem Besteller mitgeteilt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung unmöglich machen - z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Energie, usw. -, auch wenn sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, sind von uns nicht zu vertreten. Hierdurch verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist. Für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder Unvermögen aus den vorstehenden Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der Käufer ist nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Werden wir von einer Lieferverpflichtung ganz oder teilweise frei, so entstehen hieraus für den Käufer keine Schadensersatzansprüche, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise; daneben sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie sonstige Sonderabgaben (z.B. Gema-Gebühren) zu zahlen. Ab EUR 500,- Auftragswert schließen unsere Preise die Transportkosten in Normalverpackung bis zum Bestimmungsbahnhof oder Bestimmungspostamt ein. Nebenkosten wie Versicherungsprämien, Kosten nicht serienmäßiger Verpackung, besondere Versandarten (Express, Intercity-Kurier usw.) werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, die Vertragspartner haben eine anders lautende Absprache getroffen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nicht nach, insbesondere wird ein Scheck von ihm nicht eingelöst oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Es werden nur Rücksendungen angenommen, auf die äußerlich gut sichtbar unser Rücknahmeaufkleber mit einer R-Nummer aufgeklebt ist. Rücksendungen ohne diese R-Nummer werden annahmeverweigert. Das gilt auch für Reparatur- bzw. Servicegeräte.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist und zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Fordert der Käufer einen separaten Abliefernachweis an und dieser weist nach, dass der Käufer die Ware ordnungsgemäß erhalten hat, so wird eine Gebühr von mindestens EUR 25,- berechnet. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Sendungen unverzüglich auf äußere Transportschäden zu prüfen. Liegen solche vor, sind sie dem Frachtführer (Transportunternehmen) schriftlich bei Warenannahme anzuzeigen; bei Unterlassung sind wir von jeglicher Haftung befreit. Der Käufer hat Beanstandungen hinsichtlich Menge oder Beschaffenheit (Sachmängel) der gelieferten Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Lassen wir eine uns gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wird die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung unmöglich oder misslingt die Nachbesserung, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, unser Eigentum. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Besteht der Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Sofern durch den Käufer nicht ausreichend anderweitige Sicherheiten für unsere Forderungen gegeben werden können, sind wir in diesen Fällen berechtigt, die Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren an Abnehmer mit Aufrechnungsverboten zu untersagen. Kommt der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und anderweitig freihändig zu veräußern, sowie die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab. Übersteigt der Wert der für uns insgesamt bestehenden Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8. Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hannover. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Scheckklagen ist Hannover, sofern der Käufer Vollkaufmann ist.
10. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Zentralverwaltung der quadral GmbH & Co. KG, 30419 Hannover, schriftlich bestätigt werden. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung, welche auch mit Lieferschein verbunden werden kann. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
3. Liefer- und Leistungszeit
Liefertermine oder -fristen bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform durch die Zentralverwaltung der quadral GmbH & Co. KG in Hannover. Das Ausbleiben richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung wird von uns unverzüglich dem Besteller mitgeteilt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung unmöglich machen - z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Mangel an Energie, usw. -, auch wenn sie bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, sind von uns nicht zu vertreten. Hierdurch verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine für die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist. Für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder Unvermögen aus den vorstehenden Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Der Käufer ist nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Werden wir von einer Lieferverpflichtung ganz oder teilweise frei, so entstehen hieraus für den Käufer keine Schadensersatzansprüche, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind Nettopreise; daneben sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer sowie sonstige Sonderabgaben (z.B. Gema-Gebühren) zu zahlen. Ab EUR 500,- Auftragswert schließen unsere Preise die Transportkosten in Normalverpackung bis zum Bestimmungsbahnhof oder Bestimmungspostamt ein. Nebenkosten wie Versicherungsprämien, Kosten nicht serienmäßiger Verpackung, besondere Versandarten (Express, Intercity-Kurier usw.) werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, es sei denn, die Vertragspartner haben eine anders lautende Absprache getroffen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei Zahlungsverzug sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass uns ein Verzugsschaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nicht nach, insbesondere wird ein Scheck von ihm nicht eingelöst oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Es werden nur Rücksendungen angenommen, auf die äußerlich gut sichtbar unser Rücknahmeaufkleber mit einer R-Nummer aufgeklebt ist. Rücksendungen ohne diese R-Nummer werden annahmeverweigert. Das gilt auch für Reparatur- bzw. Servicegeräte.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an das den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist und zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Fordert der Käufer einen separaten Abliefernachweis an und dieser weist nach, dass der Käufer die Ware ordnungsgemäß erhalten hat, so wird eine Gebühr von mindestens EUR 25,- berechnet. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Sendungen unverzüglich auf äußere Transportschäden zu prüfen. Liegen solche vor, sind sie dem Frachtführer (Transportunternehmen) schriftlich bei Warenannahme anzuzeigen; bei Unterlassung sind wir von jeglicher Haftung befreit. Der Käufer hat Beanstandungen hinsichtlich Menge oder Beschaffenheit (Sachmängel) der gelieferten Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Lassen wir eine uns gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wird die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung unmöglich oder misslingt die Nachbesserung, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns, insbesondere auch aus einem etwaigen Kontokorrentsaldo, unser Eigentum. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Im Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Besteht der Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Sofern durch den Käufer nicht ausreichend anderweitige Sicherheiten für unsere Forderungen gegeben werden können, sind wir in diesen Fällen berechtigt, die Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren an Abnehmer mit Aufrechnungsverboten zu untersagen. Kommt der Käufer uns gegenüber in Zahlungsverzug, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und anderweitig freihändig zu veräußern, sowie die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmanns zu versichern und tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab. Übersteigt der Wert der für uns insgesamt bestehenden Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
8. Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hannover. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag, einschließlich Scheckklagen ist Hannover, sofern der Käufer Vollkaufmann ist.
10. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


quadral GmbH & Co. KG